Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG)

1. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Sie basieren auf den vom Auftraggeber oder Auskunftsbefugten erteilten Auskünften. Irrtum und Zwischenverwertung bleiben vorbehalten. Vor Abschluss eines Vertrages sind die Angaben vom Interessenten selbst zu prüfen.

2. Der Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung, mündlichen Auftrag oder durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposees und seiner Bedingungen zustande. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und die vorbehaltslose Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen, inklusive der ortsüblichen oder vereinbarten Maklergebühren zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Alle Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadenersatz mindestens in Höhe der ortsüblichen oder vereinbarten Vermittlungsgebühr. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben uns vorbehalten.

4. Die ortsübliche oder vereinbarte Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr wird fällig und ist zahlbar am Tag eines durch unsere Nachweis- oder Mittlertätigkeit zustande gekommenen mündlichen oder schriftlichen Vertragsabschlusses. Die Mitursächlichkeit der Tätigkeit des Maklers genügt hierbei. Als Vertragsabschluss gelten auch Reservierung oder Optionierung des Vertragsgegenstandes, eine Kaufgebotsabgabe oder Auftrag zum Nachweis oder Vermittlung einer Finanzierung des Vertragsgegenstandes.

5. Sollten die Vertragsparteien den Vertrag rückgängig machen, der Vertrag durch Anfechtung hinfällig oder geändert werden, bleibt die Maklergebühr in voller Höhe bestehen. Dies gilt auch für eine nachträgliche Minderung des Kauf- oder Mietpreises.

6. Der Interessent kann sich nur dann darauf berufen, ein von uns angebotenes Objekt bereits gekannt zu haben, wenn er dies bei einem persönlichen oder fernmündlichen Angebot sofort, bei einem schriftlichen Angebot innerhalb von 8 Tagen schriftlich mitteilt und gleichzeitig den Nachweis hierfür erbringt. Andernfalls entsteht bei einem Vertragsabschluß über das angebotene Objekt für uns ein Gebührenanspruch.

7. Erwirbt oder mietet der Interessent anstelle des angebotenen Objektes vom selben Verkäufer bzw. Vermieter ein anderes Objekt so ist hierfür gleichwohl Maklergebühr zu zahlen. Diese wird auch dadurch nicht berührt, dass anstelle des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt, z. B. Kauf anstatt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung sofern wir Unterlagen über die Bewertung des Objektes (Wertgutachten des Gerichts) beschafft haben, statt freihändiger Kauf, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

8. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist.

9. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder unwirksam werdende Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.